Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die staatliche Heizungsförderung. Wer eine bestehende Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen möchte, sollte die geänderten Zuschüsse und Fördergrenzen frühzeitig in die Planung einbeziehen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM); die Zuschüsse werden über die KfW bereitgestellt. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Förderbestandteile, Voraussetzungen und Zuschusssätze zusammen.
| Förderbestandteil | Voraussetzungen | Fördersatz | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Basisförderung | Für alle Projekte | 30,0 % | Ab 2027 sinkt die Basisförderung auf 15 %. Weitere 15 % gibt es für Wärmepumpen mit „Made with EU“-Komponenten. |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | Nur für selbstnutzende Wohneigentümer beim Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen | 16 % | Der Bonus sinkt alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte. |
| Einkommensbonus | Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 30.000 € | 40,0 % | Nur für selbstnutzende Wohneigentümer. |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 30.000–40.000 € | 30,0 % | ||
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000–50.000 € | 10,0 % | ||
| Familienzuschlag | Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt | – | Die maßgebliche Einkommensgrenze reduziert sich einmalig um 10.000 €. |
Für die erste Wohneinheit werden Investitionskosten von bis zu 28.000 € berücksichtigt. Dieser Förderhöchstbetrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um 750 €.
Das ist ab 2027 zusätzlich zu beachten:
- Für den Austausch einer bereits mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung sollen die Förderbedingungen im ersten Quartal 2027 eingeschränkt werden.
- Wurde die bestehende erneuerbare Heizung seit dem 1. Januar 2008 installiert, soll der Austausch gegen eine Wärmepumpe künftig nicht mehr gefördert werden.
Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist mit Investitionen verbunden, kann langfristig aber Energiekosten und Emissionen senken. Wärmepumpen spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Bund unterstützt den Heizungstausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Seit dem 21. Juli 2026 gelten geänderte Förderbedingungen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer lohnt es sich daher, Zuschüsse, Fördergrenzen und Finanzierungsmöglichkeiten vor Beginn des Vorhabens sorgfältig zu prüfen.
Förderung im Überblick
Die Heizungsförderung wird als prozentualer Zuschuss über die KfW abgewickelt. Maßgeblich sind die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die folgende Beispielgrafik berücksichtigt die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Förderwerte.
Heizungsförderung nach BEG EM
Für den Austausch einer bestehenden Heizung durch eine Wärmepumpe können eine Grundförderung und – abhängig von der persönlichen Situation – zusätzliche Boni beantragt werden:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten; für die erste Wohneinheit werden derzeit bis zu 28.000 € berücksichtigt.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Austausch bestimmter fossiler Heizungen oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- beziehungsweise Biomasseheizung.
- Einkommensbonus: Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind 40 %, 30 % oder 10 % zusätzlicher Zuschuss möglich.
- Förderobergrenze: Grundförderung und Boni sind grundsätzlich auf 70 % begrenzt; bei bestimmten selbstnutzenden Haushalten sind bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.
| Förderkomponente | Fördersatz | Berechnung | Zuschuss (€) |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 25.000 € × 0,30 | 7.500,00 € |
| Klimabonus | 16 % | 25.000 € × 0,16 | 4.000,00 € |
| Einkommensbonus | 40 % | 25.000 € × 0,40 | 10.000,00 € |
| Rechnerische Summe | 86 % | 30 % + 16 % + 40 % | 21.500,00 € |
| Maximaler Zuschuss | 80 % | Obergrenze: 25.000 € × 0,80 | 20.000,00 € |
Wichtige Förderbedingungen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Kosten und den jeweils erfüllten Bonusbedingungen.
- Der Förderhöchstbetrag liegt derzeit bei 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
- Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 €; weitere Absenkungen erfolgen halbjährlich zum 1. Februar und 1. August.
- Bei Nichtwohngebäuden richtet sich der Förderhöchstbetrag nach der Nettoraumfläche.
Eine Wärmepumpe ist nur förderfähig, wenn sie die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllt.
- Die energetischen Kennwerte müssen durch das Fachunternehmen oder eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einen Experten bestätigt werden.
- Das ausgewählte Gerät und die geplante Anlage müssen den aktuellen technischen Vorgaben der BEG entsprechen.
- Erforderliche Mess-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktionen sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen.
- Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten zusätzliche Anforderungen an die Geräuschemissionen.
Ergänzungskredit Plus (358)
Zusätzlich ist der KfW-Ergänzungskredit Plus (358) bis 120.000 € je Wohneinheit möglich. Die Tabelle zeigt die am 30. Juli 2026 veröffentlichten Konditionen; maßgeblich ist die Kreditzusage.
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 5 Jahre | 5 Jahre | 1 Jahr | 0,01 % (0,01 %) |
| 6 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 0,98 % (0,98 %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 2,08 % (2,10 %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 2,25 % (2,27 %) |

